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Gewinnspielrichtlinien

Gewinnspielrichtlinien gültig ab 30.05.2024

 

1. Veranstalter

Soweit beim Gewinnspiel nichts Anderes bekannt gegeben wurde, ist der Veranstalter Hotel Hochschober GesmbH, Familie Leeb und Klein, 9565 Turracher Höhe 5, im Folgenden „Hotel Hochschober“, „Veranstalter“ genannt.

1.1 Gewinn
Der Gewinn dieses Gewinnspiels sind 2 Übernachtungen für 2 Personen im Hotel Hochschober inklusive Verwöhnpension.

1.2 Bedingungen
Der Gewinn ist nicht in Ferienzeiten einlösbar.
Es ist keine Barauszahlung des Gewinns möglich.
Der Termin für das Einlösen des Gewinns wird auf Anfrage über die Reservierung des Hotels Hochschober vereinbart.

1.3 Teilnahmezeitraum
Der Teilnahmezeitraum startet am 30.05.2024 und endet am 16.06.2024 um 23.59 Uhr.

 

2. Teilnahme und Gewinn

2.1. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der*die Teilnehmer*in mit diesen Bestimmungen bzw. Teilnahmebedingungen einverstanden.

2.2 Der Gewinn und der Ablauf des Gewinnspiels, wie Teilnahmezeitraum oder Art des Gewinns, richtet sich nach dem jeweiligen Gewinnspiel und wird dort direkt beschrieben.

2.3. Der*die Gewinner*in wird nach Ablauf des jeweiligen Teilnahmezeitraums innerhalb von fünf Werktagen ermittelt und kontaktiert. Bestätigt ein*e Gewinner*in den Gewinn nicht innerhalb von drei Werktagen, so verfällt der Gewinn und ein*e andere*r Gewinner*in wird durch ein erneutes Auswahlverfahren ermittelt.

2.4. Der*die Teilnehmer*in ist damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns sein*ihr Name, der Gewinnbeitrag (zB Social Media Post oä) und der Umstand des Gewinns und allenfalls ein Foto von ihm*ihr durch die Veranstalter werblich genutzt und veröffentlicht wird.

2.5. Teilnehmer*innen eines Gewinnspiels können sein:

2.5.1. natürliche Personen (= Menschen, B2C), die sich für das jeweilige Gewinnspiel anmelden und die sonstigen weiteren Teilnahmebedingungen erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.

2.5.2. juristische Personen (= Unternehmen, B2B), die sich für das jeweilige Gewinnspiel anmelden und die sonstigen weiteren Teilnahmebedingungen erfüllen. Hotel Hochschober ist berechtigt anzunehmen, dass bei Anmeldung eine Zustimmung der Geschäftsführung zur Teilnahme erteilt wurde.

2.6. Die Verständigung erfolgt per E-Mail oder über die jeweilige Social Media Plattform.

 

3. Kooperationen

3.1. Hotel Hochschober kann Gewinnspiele mit Partnerunternehmen ausrichten, wobei Hotel Hochschober Veranstalter des Gewinnspiels ist. In diesem Fall kann das Partnerunternehmen auch Empfänger*in der personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen sein, was in den jeweiligen Teilnahmebedingungen ausgewiesen wird. Das Partnerunternehmen ist als eigene verantwortliche Person haftbar.

3.2. Hotel Hochschober kann Gewinnspiele von anderen Veranstalter*innen bewerben, ohne selbst Veranstalter zu sein. In den Teilnahmebedingungen wird dieser Umstand gesondert ausgewiesen, es gelten etwaige Teilnahmebedingungen des Partnerunternehmens. Hotel Hochschober ist berechtigt, die personenbezogenen Daten mit oder ohne Mitwirken des Partnerunternehmens auszuwerten.

 

4. Social Media

4.1. Wird ein Gewinnspiel über eine Social Media Plattform angeboten, ist Hotel Hochschober Veranstalter des Gewinnspiels. Es besteht niemals eine Verbindung zu der jeweiligen Social Media Plattform und wird von der Social Media Plattform weder gesponsert, noch unterstützt oder organisiert. Die Richtlinien der Social Media Plattform bleiben unberührt und zusätzlich anwendbar. Der*die Teilnehmer*in kann seinen*ihren Social Media Beitrag jederzeit selber löschen.

4.2. Kann ein*e Gewinner*in durch die von den Teilnehmer*innen bereitgestellten Informationen innerhalb der Social Media Plattform ermittelt werden, bleibt alleinige Empfängerin die Social Media Plattform. Hotel Hochschober wertet die Daten nur auf der Social Media Plattform aus und speichert sie nicht selbst ab. Der*Die Gewinner*in wird über die Social Media Plattform verständigt.

4.3. Erfordert die Auswertung der von den Teilnehmer*innen bereitgestellten Informationen eine Speicherung durch Hotel Hochschober, gelten die Löschfristen des Punkt 6. Der*Die Gewinner*in wird über die Social Media Plattform verständigt.

 

5. Ausschluss vom Gewinnspiel, Abbruch und Änderung des Gewinnspiels

5.1. Im Fall einer schuldhaften Verletzung der Teilnahmebedingungen ist die Veranstalter berechtigt, den*die Teilnehmer*in mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

5.2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte der Veranstalter und andere an der Konzeption und Umsetzung der einzelnen Gewinnspiele beteiligte Personen.

5.3. Die Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und unverzüglich aus wichtigem Grund abzubrechen. Das Gewinnspiel kann auch aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger gesetzlicher Gründe eingestellt werden.

 

6. Datensicherheit und Datenschutz

6.1. Die personenbezogenen Daten werden von der Veranstalter unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet, nicht veröffentlicht und ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnübergabe verwendet. Die personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, bis der Gewinn übergeben wurde. Danach werden die personenbezogenen Daten der nicht-Gewinner*innen gelöscht. Der*die Gewinner*in bleibt für 7 Jahre gespeichert.

6.2. Verarbeitete personenbezogene Daten der Teilnehmer*innen können bei Gewinnspielen, die an natürliche Personen gerichtet sind, sein:

6.2.1. vollständiger Name, Teilnahme am Gewinnspiel, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Beantwortung der Gewinnfrage, gegebenenfalls Social Media Kanal und Username;

6.2.2. bei Gewinner*innen zusätzlich Adresse zur Preisauslieferung. bei Kooperationen Weitergabe des vollständigen Namens, gewinnabhängig die Adresse oder E-Mail-Adresse, an Partnerunternehmen.

6.3. Bei Gewinnspielen, die an juristische Personen gerichtet sind, gilt:

6.3.1. Das teilnehmende Unternehmen meldet sich mit einer nicht personenbezogenen E-Mail-Adresse an (zB office@firma.at). Benennt das Unternehmen eine personenbezogene
E-Mail-Adresse, so stellt es sicher, dass die notwendige Einwilligung in die Datenübertragung vorliegt und Hotel Hochschober die personenbezogenen Daten zum Zwecke des Gewinnspiels verwenden darf.

6.4. Verantwortliche der Datenverarbeitung ist Hotel Hochschober GmbH, Familie Leeb und Klein, 9565 Turracher Höhe 5, Kärnten, Österreich, Telefon: +43 4275 8213, Mail: gewinnspiel@hochschober.com


6.5. Ihre Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung, nämlich Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung, auf Datenübertragbarkeit oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung oder weitere Fragen zum Datenschutz richten Sie bitte mittels Formular an urlaub@hochschober.com.

6.6. Weitere Informationen zu Ihren Rechten bzw. zum Datenschutz bei Hotel Hochschober finden Sie unter https://www.hochschober.com/datenschutz/

 

7. Sonstiges

7.1. Gewinnspiele sind nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar und berechtigt nicht, zuvor erworbene Waren und/oder Dienstleistungen von Hotel Hochschober oder des Partnerunternehmens umzutauschen oder zurückzugeben. Barauszahlung, Änderung oder Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen.

7.2. Die Übergabe des Gewinns erfolgt nach Wahl der Veranstalter grundsätzlich an einem ihrer Standorte, am Ort des Gewinnspiels oder der Gewinn wird per Post oder E-Mail versandt.

7.3. Sämtliche mit dem Gewinn oder seiner Entgegennahme bzw mit der Nutzung entstehenden Betriebs-, Neben-, Reparatur- und/oder andere Folgekosten trägt der*die Teilnehmer*in.

7.4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7.5. Rückfragen zum Gewinnspiel können an gewinnspiel@hochschober.com gerichtet werden.

7.6. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

7.7. Es gilt österreichisches Recht.

7.8. Gerichtsstand ist Feldkirchen, sofern dem keine zwingende Gesetzesbestimmung entgegensteht.

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