Erklärung zur Barrierefreiheit
Hotel Hochschober
Das Hotel Hochschober ist bemüht, seine Website www.hochschober.com im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Dabei orientieren wir uns an der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.2), die so weit wie möglich umgesetzt wurde.
mindpark advertising GmbH
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Tel.: +43 5412 21288
Mail: info@mindpark.at
Die mindpark ist spezialisiert auf Suchmaschinenoptimierung, TYPO3 Websiten / Homepages und Print-Produkte. Zahlreiche Hotels und Tourismusbetriebe und -Organisationen aus Österreich, Südtirol sowie der Schweiz gehören zu unseren Referenzen. Als Spezialisten in der Vermarktung von Tourismusbetrieben zeigen die Referenzen unsere Kompetenz der Mitarbeiter in Effektivität und Effizienz bei Gestaltung, Programmierung und SEO.
Zur weiteren Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit setzen wir auf unserer Website ein Barrierefreiheitstool ein, das direkt über die Startseite zugänglich ist. Dieses Tool bietet u. a. folgende Funktionen:
- Optimierung der Lesbarkeit durch Textanpassung
- Farbkontrast-Anpassungen
- Hervorhebungen von Inhalten
- Vereinfachte Navigation
- Verbesserte Interaktionsmöglichkeiten
Das Tool ist barrierefrei gestaltet und soll dazu beitragen, die Nutzung unserer Website für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zu erleichtern.
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
Auf unserer Website sind teilweise PDF-Dokumente eingebunden, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen.
Unverhältnismäßige Belastung:
Aufgrund organisatorischer und wirtschaftlicher Einschränkungen ist es derzeit leider nicht möglich, alle älteren PDF- oder Office-Dokumente vollständig barrierefrei anzubieten. Wir arbeiten jedoch laufend daran, neue Inhalte entsprechend den Anforderungen umzusetzen.
Nicht in den Anwendungsbereich fallende Inhalte:
Auf der Website befinden sich auch ältere Dokumente, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden und daher laut Barrierefreiheitsgesetz nicht unter die gesetzlichen Anforderungen fallen.
Inhalte Dritter:
Es können Inhalte eingebunden sein, die von externen Anbietern erstellt wurden (z. B. Buchungswidgets, eingebettete Inhalte). Da wir diese Inhalte weder finanziert, entwickelt noch kontrolliert haben, kann deren Barrierefreiheit nicht garantiert werden.
Diese Erklärung wurde auf Grundlage eines Selbsttests nach WCAG 2.2 erstellt. Die Überprüfung der Website hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit erfolgt regelmäßig intern.
Wir bemühen uns laufend, die Website hinsichtlich ihrer Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit zu optimieren.
Sollten Sie auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.